FAQ
Wir sind bemüht, alle Ihre Fragen rund ums Ehrenamt zu beantworten.
Schauen Sie in unsere FAQ rein und/oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie mehr erfahren wollen.
Ehrenamt, freiwillige Tätigkeit oder bürgerschaftliches Engagement sind Begriffe, die weitgehend dasselbe bedeuten. In unseren kirchlichen Bezügen sprechen wir von einem Ehrenamt, wenn sich jemand in seiner Freizeit freiwillig engagieren will.
Wir suchen keine „Befehlsempfänger*innen“ und „Lückenbüßer*innen“, sondern kreative Menschen, die sich einbringen wollen, die eine erfüllende Aufgabe suchen, die die Arbeit in unserer Kirche mitgestalten wollen.
Hierfür gibt es zahllose Gründe. Ehrenamtliche können sich bei uns einbringen und verwirklichen. Ehrenamtliche können mitgestalten, Verantwortung übernehmen, und, was ganz wichtig ist, selber an der Aufgabe, an der Arbeit wachsen. Im kirchlichen Ehrenamt können soziale Kompetenzen erworben und der eigene Horizont erweitert werden. Und ganz nebenbei können Sie noch etwas Gutes tun, indem Sie sich für andere engagieren und einsetzen.
In unserer Kirche gibt es unendlich viele Möglichkeiten, sich zu engagieren:
- Als Presbyterin / als Presbyter in einer Kirchengemeinde
- In einem der vielen Chöre in unseren Gemeinden
- In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
- In der Arbeit mit Seniorinnen und Senioren
- Bei Besuchsdiensten
- Bei den Tafeln
- Im Hospiz
- In der Arbeit mit Flüchtlingen und Migranten
- In der Notfallseelsorge
- In der TelefonSeelsorge
- Und, und, und…..
Nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.
Ehrenamtliche in unseren Gemeinden und im Kirchenkreis sind über die Berufsgenossenschaft und über den Sammelvertrag mit der Ecclesia-Versicherung versichert.
Vereine und Werke versichern ihre Ehrenamtlichen in ähnlicher Weise. Nähere Informationen bekommen Sie bei den jeweiligen Organisationen.
Um gegenüber den Versicherungen glaubhaft zu machen, dass Sie auch tatsächlich in der jeweiligen Gemeinde ehrenamtlich engagiert sind, empfiehlt es sich, eine Ehrenamtsvereinbarung schriftlich zu fixieren.
Prinzipiell sollen Ehrenamtlichen durch ihre freiwillige Tätigkeit keine Kosten entstehen – schließlich bringen sie bereits ihre Zeit und ihr Können ein.
Auch bei diesem Thema empfiehlt es sich, eine Ehrenamtsvereinbarung abzuschließen, in der Kostenfragen geklärt werden.
Dies ist abhängig von dem konkreten Einsatzfeld. Ein Gesundheitszeugnis wird beispielsweise überall dort erwartet, wo mit sensiblen Lebensmitteln gearbeitet wird. Ein solches Zeugnis erhalten Sie beim Amtsärztlichen Dienst. Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis verlangen wir von Freiwilligen, die sich in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen engagieren. Dieses kann beim zuständigen Meldeamt für eine geringe Gebühr beantragt werden, die in der Regel von der jeweiligen Gemeinde übernommen wird.